Steuern für Nicht-Residenten & Vermietung einer Immobilie in Spanien

➡️ Leitfaden für Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

 

 

Warum Steuern auf Vermietung wichtig sind

Wer eine Immobilie an der Costa del Sol kauft, möchte sie oft zeitweise vermieten, z. B. als Ferienwohnung. Für Nicht-Residenten gelten spezielle Steuerregelungen, die vorab bekannt sein sollten, um Bußgelder oder Nachzahlungen zu vermeiden.

➡️ Einkommensteuer auf Mieteinnahmen
➡️ Vermögenssteuer bei Immobilienwert über ca. 700.000 €
➡️ Pflicht zur Meldung bei spanischer Steuerbehörde
➡️ Unterschiede zwischen Residenten und Nicht-Residenten

 


Einkommensteuer für Nicht-Residenten

Nicht-Residenten müssen auf Mieteinnahmen eine spanische Einkommensteuer zahlen:

➡️ Satz: 19 % für EU-Bürger (Einkünfte aus Vermietung)
➡️ Berechnung: tatsächliche Mieteinnahmen minus anerkannt absetzbare Kosten
➡️ Abgabe: vierteljährliche Steuererklärung (Modelo 210)


Vermögenssteuer

Besitzer von Immobilien in Spanien müssen unter Umständen Vermögenssteuer zahlen:

➡️ Gilt ab einem Gesamtvermögen von ca. 700.000 € (Immobilienwert inkl. anderer Vermögenswerte)
➡️ Satz: 0,2 – 2,5 % abhängig vom Vermögen und der Region
➡️ Wichtig für Käufer, die mehrere Immobilien besitzen oder sehr teure Objekte erwerben


Registrierung & Steuerpflicht

➡️ NIE-Nummer erforderlich
➡️ Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde
➡️ Bei Ferienvermietung zusätzliche Meldung beim Tourismusamt möglich
➡️ Einhaltung der Abgabefristen, um Strafen zu vermeiden


Tipps für Käufer aus dem DACH-Raum

➡️ Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um korrekte Berechnung zu gewährleisten
➡️ Mietverträge schriftlich festhalten und Einnahmen dokumentieren
➡️ Rücklagen für Steuerzahlungen einplanen
➡️ Zusammenarbeit mit einem deutschen Makler vor Ort für rechtssichere Abwicklung


Mike Naumann Immobilien – Ihr deutscher Makler an der Costa del Sol

➡️ Beratung zu Einkommensteuer, Vermögenssteuer und Abgaben für Nicht-Residenten
➡️ Unterstützung bei Steuererklärungen und Behördengängen
➡️ Hilfe bei Erstellung von Mietverträgen und Anmeldung der Immobilie
➡️ Ganzheitliche Betreuung, auch nach Kauf und Vermietung

 


Häufige Fehler vermeiden

➡️ Mieteinnahmen nicht melden
➡️ Absetzbare Kosten nicht korrekt berücksichtigen
➡️ Steuerfristen versäumen
➡️ Ohne fachliche Beratung Vermietung starten


Fazit

Wer eine Immobilie an der Costa del Sol vermieten möchte, muss die steuerlichen Pflichten für Nicht-Residenten genau kennen. Mit Mike Naumann Immobilien als deutschem Makler wird die Vermietung rechtssicher, steuerlich korrekt und transparent umgesetzt.

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➡️ Betreuung für Deutschland, Österreich & Schweiz