Alles zur kommunalen Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal) beim Immobilienverkauf in Spanien – Berechnung, Unterschiede zur Spekulationssteuer und wertvolle Tipps von Mike Naumann Immobilien an der Costa del Sol.
Kostenlose Beratung per WhatsAppDie Wertzuwachssteuer, in Spanien bekannt als Plusvalía Municipal, ist eine kommunale Steuer, die beim Verkauf einer Immobilie anfällt. Sie bemisst sich am Wertzuwachs des Grundstücks, nicht an der gesamten Immobilie. Diese Steuer wird zusätzlich zur nationalen Spekulationssteuer erhoben und betrifft Verkäufer in Städten wie Marbella, Málaga, Estepona oder Benalmádena.
Im Kern geht es um die Veränderung des Bodenwerts, berechnet über die Anzahl der Jahre, die der Verkäufer das Grundstück gehalten hat. Je länger der Haltezeitraum, desto höher kann die Steuer ausfallen.
Mike Naumann Immobilien klärt Eigentümer an der Costa del Sol umfassend über diese kommunale Steuer auf – bevor sie teuer wird.
Die Berechnung der Plusvalía basiert auf drei Faktoren:
Die meisten Gemeinden multiplizieren den Bodenwert mit einer gesetzlich vorgegebenen Jahreszahl und dem Steuersatz. Dadurch ergibt sich die Gesamtsteuer, die an die jeweilige Stadt zu zahlen ist.
Wichtig: Die Plusvalía ist keine Bundessteuer, sondern eine kommunale Steuer. Jeder Ort hat eigene Sätze und Berechnungsgrundlagen.
Ein Grundstück in Málaga Stadt hat einen Bodenwert von 150.000 €, und der Verkäufer hält die Immobilie seit 8 Jahren. Angenommener jährlicher Steuersatz: 3 %.
Berechnung: 150.000 € × 0,03 × 8 = 36.000 € Plusvalía Municipal
Diese Summe ist zusätzlich zur Spekulationssteuer zu zahlen und kann den Nettoerlös aus dem Verkauf erheblich beeinflussen.
Mit Mike Naumann Immobilien erhalten Verkäufer eine genaue Prognose aller absehbaren Abgaben vor Verkaufsstart.
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Auch wenn beide Steuern im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf stehen, unterscheiden sie sich grundlegend:
Verkäufer, die beide Steuerarten nicht berücksichtigen, riskieren unangenehme Überraschungen. Mike Naumann Immobilien sorgt dafür, dass alle steuerlichen Pflichten richtig eingeordnet werden.
Dank dieser Maßnahmen können Verkäufer an der Costa del Sol ihre Steuerlast realistisch senken – ohne rechtliche Risiken.
Die kommunale Wertzuwachssteuer ist ein zentraler Bestandteil beim Immobilienverkauf in Spanien. Mit kompetenter Unterstützung von Mike Naumann Immobilien stellen Verkäufer sicher, dass alle Abgaben korrekt berechnet werden und keine Überraschungen entstehen.