Was Eigentümer, Investoren & Käufer in Andalusien wirklich wissen müssen – von Rincón de la Victoria bis Frigiliana.
WhatsApp BeratungViele Käufer konzentrieren sich beim Immobilienkauf in Spanien auf den Kaufpreis und die Kaufnebenkosten. Doch langfristig sind die laufenden Steuern und Kosten entscheidend – besonders bei Immobilien in Regionen wie Rincón de la Victoria, Torre del Mar oder Vélez-Málaga.
Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) ist vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer. Sie wird jährlich von der jeweiligen Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Katasterwert. In Orten wie Algarrobo, Caleta de Vélez oder Motril liegt sie häufig niedriger als in stark touristischen Zentren.
Zusätzlich zur IBI erheben viele Gemeinden Gebühren für Müllentsorgung, Abwasser und Straßenreinigung. Diese Kosten variieren stark je nach Region und Lage der Immobilie.
Auch ohne Vermietung fällt für Nichtresidenten eine sogenannte fiktive Einkommensteuer an. Diese betrifft viele Eigentümer von Ferienimmobilien in Frigiliana, Cómpeta oder Salobreña.
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Wer seine Immobilie in Spanien vermietet – sei es saisonal oder langfristig – unterliegt weiteren steuerlichen Pflichten. Besonders in beliebten Regionen wie Salobreña, Motril oder Loja spielt die korrekte steuerliche Struktur eine entscheidende Rolle.
Einnahmen aus Ferienvermietung müssen in Spanien versteuert werden. Gleichzeitig können bestimmte Kosten wie Instandhaltung, Verwaltung oder Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden.
Bei langfristiger Vermietung gelten andere steuerliche Regelungen. Gerade Investoren in der Axarquía profitieren hier oft von stabileren Erträgen und geringeren Leerstandsrisiken.
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