Spekulationssteuer Spanien Immobilien

 

Spekulationssteuer Spanien Immobilien

Was Verkäufer bei einem Immobilienverkauf in Spanien wirklich beachten müssen: Spekulationssteuer, Beispielrechnungen, Unterschiede für Nichtresidenten und wichtige Tipps für die Costa del Sol – erklärt von Mike Naumann Immobilien.

Steuerberatung zum Immobilienverkauf anfragen

Was ist die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf in Spanien?

Die sogenannte Spekulationssteuer in Spanien ist keine eigenständige Steuer, sondern Teil der Kapitalertragssteuer (Impuesto sobre la Renta). Sie fällt an, wenn eine Immobilie mit Gewinn verkauft wird. Der erzielte Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis – abzüglich bestimmter Kosten.

Gerade an der Costa del Sol – etwa in Marbella, Málaga, Estepona oder Benahavís – sind in den letzten Jahren starke Wertsteigerungen zu verzeichnen. Dadurch rückt die Spekulationssteuer für viele Eigentümer erst beim Verkauf in den Fokus.

Mike Naumann Immobilien unterstützt Verkäufer dabei, steuerliche Belastungen realistisch einzuschätzen und rechtzeitig zu planen.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer in Spanien?

Die Höhe der Steuer hängt vom erzielten Gewinn ab. Für Nichtresidenten gelten aktuell folgende Steuersätze:

  • 19 % auf den Gewinn (EU- und EWR-Bürger)
  • 24 % für Verkäufer aus Drittstaaten (z. B. Schweiz, UK außerhalb Sonderregelungen)

Wichtig: Zusätzlich behält der Käufer beim Verkauf durch einen Nichtresidenten automatisch 3 % des Kaufpreises ein. Dieser Betrag wird als Vorauszahlung an das spanische Finanzamt abgeführt.

Beispielrechnung: Spekulationssteuer beim Hausverkauf

Beispiel: Einfamilienhaus in Marbella Kaufpreis (2016): 350.000 € Verkaufspreis (2025): 550.000 €

Gewinn: 200.000 € Abzugsfähige Kosten (Notar, Steuern, Renovierung): 30.000 € Steuerpflichtiger Gewinn: 170.000 €

Steuer (19 %): ca. 32.300 € Zusätzlich: 3 % Einbehalt vom Verkaufspreis = 16.500 € (wird angerechnet)

Mike Naumann Immobilien koordiniert bei Bedarf Steuerberater und Gestores, damit Verkäufer keine unnötigen Abgaben leisten.

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Spekulationssteuer vs. Plusvalía Municipal

Viele Verkäufer verwechseln die Spekulationssteuer mit der Plusvalía Municipal. Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Abgaben.

  • Spekulationssteuer: Steuer auf den tatsächlichen Gewinn
  • Plusvalía: Kommunale Steuer auf Wertsteigerung des Grundstücks

Gerade in Städten wie Málaga oder Marbella kann die Plusvalía erheblich ausfallen. Mike Naumann Immobilien klärt Verkäufer frühzeitig über beide Posten auf.

Wie lässt sich die Steuerlast legal reduzieren?

  • Anrechnung von Renovierungs- und Modernisierungskosten
  • Berücksichtigung aller Kaufnebenkosten
  • Saubere Dokumentation aller Rechnungen
  • Steuerliche Planung vor Verkaufsstart

Eine professionelle Vorbereitung kann mehrere tausend Euro sparen – besonders bei hochpreisigen Immobilien an der Costa del Sol.

Fazit: Spekulationssteuer richtig planen

Die Spekulationssteuer ist einer der wichtigsten Kostenfaktoren beim Immobilienverkauf in Spanien. Mit frühzeitiger Planung, korrekter Berechnung und professioneller Begleitung durch Mike Naumann Immobilien lassen sich Risiken minimieren und Gewinne absichern.

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Immobilien-Assistent