Alles, was Vermieter bei der Langzeitvermietung einer Immobilie in Spanien wissen müssen: rechtliche Rahmenbedingungen, Mietvertragspflichten, steuerliche Aspekte und Praxis‑Tipps von Mike Naumann Immobilien.
Beratung zur Vermietung startenDie Langzeitvermietung einer Immobilie in Spanien bedeutet, diese über einen längeren Zeitraum (an der Costa del Sol typischerweise 12 Monate und länger) zu vermieten – zum Beispiel in Städten wie Estepona, Fuengirola, Málaga Stadt oder Mijas Costa. Langzeitvermietung unterscheidet sich wesentlich von Ferienvermietung – sowohl rechtlich als auch steuerlich.
Mike Naumann Immobilien begleitet Vermieter beim gesamten Prozess – von der Vertragsgestaltung bis zur steuerlichen Deklaration.
Als Vermieter in Spanien haben Sie unter anderem folgende Rechte:
Diese Rechte sind im spanischen Mietrecht verankert und gelten unabhängig davon, ob Sie in Marbella, Torremolinos oder Benalmádena vermieten.
Neben den Rechten bestehen auch wesentliche Pflichten, die Sie als Vermieter erfüllen müssen:
Fehlende Erfüllung dieser Pflichten kann zu Rechtsstreitigkeiten oder finanziellen Nachteilen führen.
Wählen Sie direkt die passende Immobilienkategorie:
Ein Mietvertrag für Langzeitvermietung muss in Spanien bestimmte Mindestinhalte haben:
Mike Naumann Immobilien erstellt oder prüft Mietverträge für Vermieter und sorgt dafür, dass sie rechtlich sauber und alltagstauglich sind.
Ein professioneller Steuercheck hilft Ihnen zu verstehen, welche Abgaben Sie als Vermieter wirklich leisten müssen – und wie Sie rechtliche Vorteile nutzen.
Die Langzeitvermietung einer Immobilie in Spanien kann stabile Einnahmen und langfristige Sicherheit bieten. Mit rechtlicher Klarheit, sorgfältiger Vertragsgestaltung und fachkundiger Unterstützung durch Mike Naumann Immobilien wird der Vermietungsprozess effizient und erfolgreich.