Alles, was Sie beim Immobilienkauf in Torrox, Almuñécar, La Herradura, Granada, Mijas und der Costa del Sol beachten sollten.
WhatsApp BeratungBeim Kauf einer Immobilie in Spanien müssen Sie neben dem Kaufpreis auch **verschiedene Nebenkosten und Steuern** einplanen. Diese variieren je nach Region und Immobilienart.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie fällt in der Regel die ITP an, die zwischen 7–10 % des Kaufpreises liegt, abhängig von der Autonomen Region. Bei Neubauten ist die IVA zu zahlen (in Andalusien meist 10 %).
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Die Kosten betragen ca. 0,5–1 % des Kaufpreises und sind gesetzlich geregelt. In Städten wie Torrox, Almuñécar oder Mijas sind die Notarkosten vergleichbar, können jedoch je nach Vertragsumfang leicht variieren.
Die Eintragung der Immobilie ins Grundbuch (Registro de la Propiedad) kostet ca. 0,3–0,6 % des Kaufpreises. Dies garantiert Ihre rechtliche Absicherung als Eigentümer.
In Spanien zahlt meist der Käufer keine Maklerprovision bei Immobilien, die über Agenturen wie Mike Naumann Immobilien angeboten werden. Sollte ein Makler involviert sein, liegt die Provision zwischen 3–5 %.
Planen Sie diese Nebenkosten bei der Budgetierung ein, besonders in beliebten Städten wie Benalmádena, Fuengirola, La Herradura oder Granada.
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Beim Immobilienkauf in Spanien ist es entscheidend, **alle Nebenkosten von Anfang an zu berücksichtigen**, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Ein vollständiger Überblick über Steuern, Notarkosten, Grundbuchgebühren und sonstige Ausgaben ermöglicht Ihnen eine präzise Finanzplanung.
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