Grundbuch Spanien – Immobilie richtig prüfen & eintragen lassen

 

Grundbuch Spanien – Immobilie richtig prüfen & eintragen lassen

Alles, was Käufer an der Costa del Sol über das spanische Grundbuch wissen müssen – verständlich erklärt, rechtssicher und praxisnah.

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Was ist das Grundbuch in Spanien?

Das spanische Grundbuch heißt offiziell „Registro de la Propiedad“. Es dokumentiert, wem eine Immobilie gehört, welche Rechte bestehen und ob Belastungen wie Hypotheken oder Schulden eingetragen sind.

Beim Immobilienkauf in Spanien – insbesondere an der Costa del Sol – ist die Prüfung des Grundbuchs einer der wichtigsten Schritte überhaupt. Ob Wohnung in Marbella, Haus in Estepona, Apartment in Fuengirola oder Villa in Mijas: Ohne sauberen Grundbuchstatus kein sicherer Kauf.

Warum ist das Grundbuch so wichtig?

  • Bestätigung des rechtmäßigen Eigentümers
  • Aufdeckung von Schulden & Hypotheken
  • Prüfung von Wohnrechten & Nießbrauch
  • Sicherheit für Käufer & Banken

Grundbuchauszug Spanien – was steht drin?

Der sogenannte „Nota Simple“ ist der wichtigste Grundbuchauszug in Spanien. Er wird beim Immobilienkauf fast immer angefordert und enthält folgende Informationen:

  • Beschreibung der Immobilie (Fläche, Lage, Nutzung)
  • Name des Eigentümers
  • Bestehende Hypotheken
  • Belastungen, Pfandrechte oder Wegerechte
  • Besonderheiten wie Erbpacht oder Teilungserklärungen

Gerade in Städten wie Benalmádena, Torremolinos oder Puerto Banús gibt es ältere Immobilien, bei denen Eintragungen nicht mehr aktuell sind.

Unser Rat: Der Grundbuchauszug sollte immer mit dem tatsächlichen Zustand der Immobilie abgeglichen werden.

Grundbuchprüfung beim Immobilienkauf in Spanien

Vor dem Notartermin prüft der Anwalt oder Gestor:

  • Ob der Verkäufer alleiniger Eigentümer ist
  • Ob Hypotheken vor Verkauf gelöscht werden
  • Ob Baufläche und Wohnfläche übereinstimmen
  • Ob illegale Anbauten existieren

Besonders an der westlichen Costa del Sol – z. B. in Estepona, Mijas Costa oder Fuengirola – kommt es vor, dass Anbauten nicht im Grundbuch erfasst sind.

Diese Punkte müssen vor dem Kauf geklärt werden, sonst drohen hohe Folgekosten.

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Alle angebotenen Immobilien werden vor Veröffentlichung grundbuchlich geprüft.

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Grundbucheintrag nach dem Notartermin

Nach der notariellen Beurkundung wird die Immobilie im spanischen Grundbuch auf den neuen Eigentümer umgeschrieben.

Dieser Prozess dauert in der Regel:

  • 4–8 Wochen bei Barzahlung
  • 6–10 Wochen bei Finanzierung

Erst nach der Eintragung sind Käufer rechtlich vollständig abgesichert.

Fazit

Das Grundbuch ist das Fundament eines sicheren Immobilienkaufs in Spanien. Mit professioneller Begleitung vermeiden Käufer böse Überraschungen – besonders in gefragten Regionen der Costa del Sol.

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Immobilien-Assistent