Alles, was Käufer an der Costa del Sol über das spanische Grundbuch wissen müssen – verständlich erklärt, rechtssicher und praxisnah.
Persönliche Beratung via WhatsAppDas spanische Grundbuch heißt offiziell „Registro de la Propiedad“. Es dokumentiert, wem eine Immobilie gehört, welche Rechte bestehen und ob Belastungen wie Hypotheken oder Schulden eingetragen sind.
Beim Immobilienkauf in Spanien – insbesondere an der Costa del Sol – ist die Prüfung des Grundbuchs einer der wichtigsten Schritte überhaupt. Ob Wohnung in Marbella, Haus in Estepona, Apartment in Fuengirola oder Villa in Mijas: Ohne sauberen Grundbuchstatus kein sicherer Kauf.
Der sogenannte „Nota Simple“ ist der wichtigste Grundbuchauszug in Spanien. Er wird beim Immobilienkauf fast immer angefordert und enthält folgende Informationen:
Gerade in Städten wie Benalmádena, Torremolinos oder Puerto Banús gibt es ältere Immobilien, bei denen Eintragungen nicht mehr aktuell sind.
Unser Rat: Der Grundbuchauszug sollte immer mit dem tatsächlichen Zustand der Immobilie abgeglichen werden.
Vor dem Notartermin prüft der Anwalt oder Gestor:
Besonders an der westlichen Costa del Sol – z. B. in Estepona, Mijas Costa oder Fuengirola – kommt es vor, dass Anbauten nicht im Grundbuch erfasst sind.
Diese Punkte müssen vor dem Kauf geklärt werden, sonst drohen hohe Folgekosten.
Alle angebotenen Immobilien werden vor Veröffentlichung grundbuchlich geprüft.
Nach der notariellen Beurkundung wird die Immobilie im spanischen Grundbuch auf den neuen Eigentümer umgeschrieben.
Dieser Prozess dauert in der Regel:
Erst nach der Eintragung sind Käufer rechtlich vollständig abgesichert.
Das Grundbuch ist das Fundament eines sicheren Immobilienkaufs in Spanien. Mit professioneller Begleitung vermeiden Käufer böse Überraschungen – besonders in gefragten Regionen der Costa del Sol.