Doppelbesteuerungsabkommen Spanien – Immobilien richtig versteuern

 

Doppelbesteuerungsabkommen Spanien – Immobilien richtig versteuern

Wie Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Deutschland, Schweiz oder Österreich Ihre Steuerlast beim Immobilienkauf, -besitz oder -verkauf beeinflussen — verständlich erklärt von Mike Naumann Immobilien an der Costa del Sol.

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Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein internationales Abkommen zwischen zwei Staaten, das regelt, wo bestimmte Einkünfte besteuert werden dürfen — und verhindert, dass dieselben Einnahmen in beiden Ländern versteuert werden müssen. Für Immobilieninvestoren, Käufer und Verkäufer in Spanien ist ein DBA besonders wichtig, da unterschiedliche Staaten unterschiedliche Steuersysteme haben.

Spanien hat mit vielen Ländern, darunter Deutschland, der Schweiz und Österreich, entsprechende Abkommen geschlossen. Mike Naumann Immobilien erklärt, wie diese Abkommen praktisch wirken und welche Vorteile sie bringen.

Wie funktioniert ein DBA beim Immobilienertrag?

Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien kann sowohl in Spanien als auch im Heimatland eine Steuerpflicht entstehen. Das Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welches Land vorrangig besteuert und wie die Steuer im anderen Land angerechnet wird.

Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger verkauft eine Immobilie in Málaga. - Spanien erhebt die Spekulationssteuer auf den Gewinn. - Deutschland berücksichtigt das spanische Steuerergebnis bei der eigenen Besteuerung. Das DBA sorgt dafür, dass die in Spanien gezahlten Steuern im Heimatland angerechnet werden können.

Dadurch wird eine echte Doppelbesteuerung vermieden und die Gesamtsteuerlast sinkt.

DBA mit Deutschland: Wichtige Punkte

Das Abkommen zwischen Spanien und Deutschland legt fest, dass Einkünfte aus Immobilienverkäufen grundsätzlich in Spanien steuerpflichtig sind, während Deutschland die in Spanien gezahlte Steuer anrechnet. Für Verkäufer ist es daher wichtig, die spanische Steuererklärung korrekt einzureichen, um die Anrechnung im Heimatland zu sichern.

Ein weiterer Punkt ist die Vermietung: Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Spanien werden in Spanien besteuert, und im Wohnsitzstaat angerechnet. Dies verhindert doppelte Abgaben.

Mike Naumann Immobilien stellt sicher, dass Ihre Steuerdokumente systematisch aufgebaut sind — für korrekte Anrechnung im Heimatland.

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DBA mit der Schweiz & Österreich

Auch mit der Schweiz und Österreich bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Grundsätzlich gilt: - Einnahmen aus spanischen Immobilien werden in Spanien besteuert. - Im Heimatland wird die in Spanien gezahlte Steuer angerechnet (abhängig von nationalen Regeln).

Dies betrifft sowohl Verkäufe als auch Mieteinnahmen. Besonders bei grenzüberschreitender Vermietung oder Verkauf ist eine sorgfältige steuerliche Planung notwendig, damit keine Doppelbelastung entsteht.

Mike Naumann Immobilien arbeitet eng mit Steuerberatern und Gestores zusammen, um steuerliche Optimierung in beiden Ländern zu ermöglichen.

Praxis‑Tipps zur Anrechnung der Steuern

  • Immer spanische Steuererklärung korrekt einreichen
  • Belege & Nachweise sauber dokumentieren
  • Anrechnung im Heimatland rechtzeitig beantragen
  • Steuerberater in beiden Ländern einbeziehen

Mit einer gut vorbereiteten Steuerstrategie lassen sich Nachteile vermeiden und steuerliche Vorteile nutzen.

Fazit: Doppelbesteuerungsabkommen richtig nutzen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein wichtiges Werkzeug für Immobilienbesitzer mit internationalen Bezügen. Mit sachkundiger Planung und Unterstützung durch Mike Naumann Immobilien vermeiden Sie doppelte Steuerlasten und gestalten Ihre Investition steuerlich effizient – besonders an der Costa del Sol.

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