Steuern Schweiz-Spanien für Ihre Liegenschaft an der Costa del Sol

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Steuern Schweiz-Spanien für Ihre Liegenschaft an der Costa del Sol

Doppelbesteuerungsabkommen, die Angabe in der Schweizer Steuererklärung und die spanischen Steuern als Nichtresident einfach erklärt.

Für Schweizer Käufer relevant DBA Schweiz-Spanien Deutschsprachige Einordnung

Warum sich Schweizer Käufer damit befassen sollten

Eine Liegenschaft an der Costa del Sol löst sowohl in der Schweiz als auch in Spanien steuerliche Pflichten aus – unabhängig davon, ob Sie die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder als reine Kapitalanlage halten. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Spanien regelt, wo was besteuert wird, verhindert aber nicht automatisch jede Meldepflicht.

Als deutschsprachiger Makler an der Costa del Sol begleite ich regelmässig Schweizer Käuferinnen und Käufer und ordne Ihnen die Grundlagen ein – für die konkrete Berechnung empfehle ich immer Rücksprache mit einem Steuerberater in beiden Ländern.

Die drei zentralen Themen

Doppelbesteuerungsabkommen

Das DBA Schweiz-Spanien weist das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen grundsätzlich dem Lageland zu – also Spanien. Die Schweiz besteuert die Liegenschaft nicht direkt, berücksichtigt sie aber für die Satzbestimmung.

Angabe in der Schweizer Steuererklärung

Die spanische Liegenschaft ist im Wertschriften- und Liegenschaftenverzeichnis zu deklarieren. Sie erhöht Ihr steuerbares Vermögen für die Satzbestimmung, auch wenn die eigentliche Vermögenssteuer darauf in Spanien anfällt.

Steuern in Spanien

Als Nichtresident zahlen Sie in Spanien insbesondere die jährliche Grundsteuer (IBI), die Nichtresidenten-Einkommensteuer (Modelo 210) auf fiktive oder tatsächliche Mieteinnahmen sowie allenfalls Vermögenssteuer.

Was Sie als Schweizer Eigentümer jährlich einplanen sollten

  • IBI (Grundsteuer): Jährliche Gemeindesteuer auf den Katasterwert Ihrer Liegenschaft, unabhängig von Nutzung oder Vermietung.
  • Modelo 210 (Nichtresidenten-Steuererklärung): Vierteljährlich bei Vermietung, sonst jährlich als fiktive Einkommensteuer auf den nicht vermieteten Wohnsitz.
  • Deklaration in der Schweiz: Angabe von Wert und allfälligen Mieterträgen im Steuerformular, meist ohne zusätzliche Steuerlast dank Satzbestimmung statt Doppelbesteuerung.
  • Vermögenssteuer in Spanien: Je nach Region und Freibetrag – Andalusien kennt eigene, vergleichsweise grosszügige Freibeträge für Nichtresidenten.

Ihre Situation einordnen lassen

Schreiben Sie mir Ihre Ausgangslage – ob Kauf, Vermietung oder bereits laufender Besitz. Ich ordne Ihnen die Grundlagen ein und vermittle bei Bedarf einen spezialisierten Steuerberater in Spanien.

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Häufige Fragen von Schweizer Käufern

Werde ich für dieselbe Liegenschaft doppelt besteuert?
Nein, das DBA Schweiz-Spanien verhindert eine echte Doppelbesteuerung. Die Schweiz berücksichtigt die Liegenschaft aber für die Satzbestimmung, was Ihre Steuerlast auf Ihr übriges Einkommen leicht erhöhen kann.

Muss ich die Liegenschaft überhaupt in der Schweiz deklarieren?
Ja, ausländisches Grundeigentum gehört ins Steuerformular, auch wenn die effektive Steuer darauf in Spanien anfällt.

Was ist das Modelo 210?
Die spanische Steuererklärung für Nichtresidenten – bei Vermietung auf die Mieteinnahmen, sonst als fiktive Einkommensteuer auf die Eigennutzung.

Zahle ich in Spanien Vermögenssteuer?
Möglich, abhängig vom Wert der Liegenschaft und den regionalen Freibeträgen in Andalusien – ich vermittle Ihnen dazu gerne einen Steuerberater vor Ort.

Ersetzt diese Seite eine Steuerberatung?
Nein, sie gibt Ihnen eine erste Einordnung. Für die konkrete Berechnung empfehle ich immer Rücksprache mit einem Steuerberater in der Schweiz und in Spanien.

Passend zu Ihrer Situation

Fragen zu Steuern und Liegenschaft an der Costa del Sol?

Schreiben Sie mir Ihre Situation – ich ordne sie ein und vermittle bei Bedarf den passenden Steuerberater.

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