Deutschland: Muss ich beim Kauf einer Immobilie in Spanien Steuern zahlen?

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Steuern und Recht für Käufer aus Deutschland

Deutschland: Muss ich beim Kauf einer Immobilie in Spanien Steuern zahlen?

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Kurz beantwortet: In Deutschland zahlen Sie für den Kauf einer Immobilie in Spanien keine Steuer, auch keine Grunderwerbsteuer. Alle Erwerbsteuern fallen in Spanien an: in Andalusien 7 % bei Bestandsimmobilien, bei Neubauten 10 % Mehrwertsteuer plus 1,2 % Stempelsteuer. Steuerlich relevant in Deutschland wird es erst, wenn Sie die Immobilie vermieten oder verkaufen.

Welche Steuern fallen beim Kauf in Spanien an?

Die Steuern beim Immobilienkauf richten sich danach, ob Sie eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau direkt vom Bauträger kaufen. An der Costa del Sol gelten die Sätze der Region Andalusien.

  • Bestandsimmobilie: 7 % Grunderwerbsteuer (ITP) auf den Kaufpreis, einheitlich in ganz Andalusien.
  • Neubau vom Bauträger: 10 % Mehrwertsteuer (IVA) und zusätzlich 1,2 % Stempelsteuer (AJD).
  • Notar, Grundbuch und Anwalt: Rechnen Sie zusätzlich mit etwa 1 bis 2 % des Kaufpreises.
  • In Deutschland: Keine Grunderwerbsteuer und keine Meldepflicht für den Kauf oder Besitz der Immobilie.

Eine genaue Aufstellung aller Kosten finden Sie auf meiner Seite zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf.

Laufende Steuern als Eigentümer

Auch wenn Sie die Immobilie nur selbst nutzen, fallen in Spanien jedes Jahr einige Abgaben an. In Deutschland gibt es dagegen keine Vermögensteuer, der Besitz selbst bleibt dort steuerfrei.

  • Grundsteuer IBI: Wird jährlich von der Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Katasterwert.
  • Müllgebühr (Basura): Eine kleine jährliche Gebühr der Gemeinde.
  • Steuer für Nichtresidenten: Auf eine fiktive Eigennutzung zahlen Sie 19 % auf 1,1 % bzw. 2 % des Katasterwerts, jährlich mit dem Formular 210.
  • Steuervertreter: Viele Eigentümer lassen die jährliche Erklärung von einer Gestoría erledigen, das kostet meist nur einen kleinen Betrag pro Jahr.

Mieteinnahmen aus Spanien versteuern

  • Versteuerung in Spanien: Als EU-Bürger zahlen Sie 19 % auf die Nettomieteinnahmen. Kosten wie IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung und Abschreibung können Sie abziehen.
  • Angabe in Deutschland: Die Einnahmen gehören in Ihre deutsche Steuererklärung. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien wird die in Spanien gezahlte Steuer angerechnet, Sie zahlen also nicht doppelt.
  • Ferienvermietung: Für die touristische Vermietung brauchen Sie in Andalusien eine Lizenz (VFT). Bitte prüfen Sie das vor dem Kauf, ich helfe Ihnen dabei.

Steuern beim späteren Verkauf

  • Gewinnsteuer in Spanien: Als Nichtresident zahlen Sie 19 % auf den Veräußerungsgewinn.
  • 3 % Einbehalt: Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises ein und zahlt sie an das spanische Finanzamt. Ist Ihre tatsächliche Steuer niedriger, bekommen Sie die Differenz zurück.
  • Plusvalía Municipal: Die kommunale Wertzuwachssteuer zahlt in der Regel der Verkäufer. Mehr dazu auf meiner Seite zur Plusvalía Municipal.
  • Spekulationsfrist in Deutschland: Nach mehr als 10 Jahren Haltedauer ist der Gewinn in Deutschland steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren wird er mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, die spanische Steuer wird angerechnet.

Immobilienkauf mit Kryptowährungen

Wer Kryptowährungen verkauft, um eine Immobilie in Spanien zu bezahlen, sollte die deutsche Spekulationsfrist kennen: Gewinne sind steuerfrei, wenn die Coins länger als ein Jahr gehalten wurden. Bei kürzerer Haltedauer gilt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz. Für die spanische Bank und den Notar brauchen Sie außerdem einen sauberen Herkunftsnachweis der Mittel.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation stelle ich Ihnen gern den Kontakt zu deutschsprachigen Steuerberatern und Anwälten in Spanien her.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich in Deutschland Steuern zahlen, wenn ich eine Immobilie in Spanien kaufe?

Nein. Für den Kauf selbst fällt in Deutschland keine Steuer an, auch keine Grunderwerbsteuer. Die Erwerbsteuern (ITP oder IVA und AJD) zahlen Sie ausschließlich in Spanien.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Andalusien?

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie zahlen Sie in Andalusien 7 % Grunderwerbsteuer (ITP). Bei einem Neubau vom Bauträger fallen stattdessen 10 % Mehrwertsteuer (IVA) und 1,2 % Stempelsteuer (AJD) an.

Muss ich eine Ferienimmobilie in Spanien jährlich versteuern, auch wenn ich sie nicht vermiete?

Ja. Als Nichtresident zahlen Sie in Spanien eine jährliche Einkommensteuer auf eine fiktive Eigennutzung: 19 % auf 1,1 % bzw. 2 % des Katasterwerts. Dazu kommen die Grundsteuer IBI und die Müllgebühr der Gemeinde.

Werden Mieteinnahmen aus Spanien doppelt besteuert?

Nein. Die Mieteinnahmen werden in Spanien versteuert, für EU-Bürger mit 19 % auf den Nettoertrag. In Deutschland geben Sie die Einnahmen in der Steuererklärung an, die in Spanien gezahlte Steuer wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet.

Was gilt beim Verkauf der Immobilie?

In Spanien zahlen Sie als Nichtresident 19 % auf den Veräußerungsgewinn, der Käufer behält dafür 3 % des Kaufpreises ein und führt sie an das Finanzamt ab. In Deutschland ist der Gewinn nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren steuerfrei, bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren wird er versteuert und die spanische Steuer angerechnet.

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