Steuern und Recht für Käufer aus Deutschland
Kurz beantwortet: In Deutschland zahlen Sie für den Kauf einer Immobilie in Spanien keine Steuer, auch keine Grunderwerbsteuer. Alle Erwerbsteuern fallen in Spanien an: in Andalusien 7 % bei Bestandsimmobilien, bei Neubauten 10 % Mehrwertsteuer plus 1,2 % Stempelsteuer. Steuerlich relevant in Deutschland wird es erst, wenn Sie die Immobilie vermieten oder verkaufen.
Die Steuern beim Immobilienkauf richten sich danach, ob Sie eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau direkt vom Bauträger kaufen. An der Costa del Sol gelten die Sätze der Region Andalusien.
Eine genaue Aufstellung aller Kosten finden Sie auf meiner Seite zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf.
Auch wenn Sie die Immobilie nur selbst nutzen, fallen in Spanien jedes Jahr einige Abgaben an. In Deutschland gibt es dagegen keine Vermögensteuer, der Besitz selbst bleibt dort steuerfrei.
Wer Kryptowährungen verkauft, um eine Immobilie in Spanien zu bezahlen, sollte die deutsche Spekulationsfrist kennen: Gewinne sind steuerfrei, wenn die Coins länger als ein Jahr gehalten wurden. Bei kürzerer Haltedauer gilt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz. Für die spanische Bank und den Notar brauchen Sie außerdem einen sauberen Herkunftsnachweis der Mittel.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation stelle ich Ihnen gern den Kontakt zu deutschsprachigen Steuerberatern und Anwälten in Spanien her.
FAQ
Nein. Für den Kauf selbst fällt in Deutschland keine Steuer an, auch keine Grunderwerbsteuer. Die Erwerbsteuern (ITP oder IVA und AJD) zahlen Sie ausschließlich in Spanien.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie zahlen Sie in Andalusien 7 % Grunderwerbsteuer (ITP). Bei einem Neubau vom Bauträger fallen stattdessen 10 % Mehrwertsteuer (IVA) und 1,2 % Stempelsteuer (AJD) an.
Ja. Als Nichtresident zahlen Sie in Spanien eine jährliche Einkommensteuer auf eine fiktive Eigennutzung: 19 % auf 1,1 % bzw. 2 % des Katasterwerts. Dazu kommen die Grundsteuer IBI und die Müllgebühr der Gemeinde.
Nein. Die Mieteinnahmen werden in Spanien versteuert, für EU-Bürger mit 19 % auf den Nettoertrag. In Deutschland geben Sie die Einnahmen in der Steuererklärung an, die in Spanien gezahlte Steuer wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet.
In Spanien zahlen Sie als Nichtresident 19 % auf den Veräußerungsgewinn, der Käufer behält dafür 3 % des Kaufpreises ein und führt sie an das Finanzamt ab. In Deutschland ist der Gewinn nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren steuerfrei, bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren wird er versteuert und die spanische Steuer angerechnet.
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