Deutschsprachiger Immobilienmakler an der Costa del Sol
Kurz beantwortet: Die NIE ist Ihre spanische Identifikationsnummer für Ausländer und Pflicht für jeden Immobilienkauf. Sie beantragen sie mit dem Formular EX-15 bei der Polizei in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Ihrem Land. Die Gebühr liegt bei rund 10 Euro, die eigentliche Hürde ist meist der Termin.
Der Immobilienkauf ist ein anerkannter Grund für den Antrag. Die Nummer selbst bleibt ein Leben lang gleich, auch wenn die Bescheinigung ein Ausstellungsdatum trägt. Danach eröffnen Sie Ihr spanisches Bankkonto.
Die NIE ist nur eine Nummer, sie ist kein Aufenthaltstitel. Wer eine Ferienimmobilie kauft und weiter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt, braucht nur die NIE. Wer nach Spanien zieht, meldet sich zusätzlich bei der Gemeinde an (Empadronamiento) und beantragt als EU-Bürger die Aufenthaltsbescheinigung, das grüne Certificado de Registro. Darauf steht dieselbe NIE. Nicht-EU-Bürger erhalten stattdessen eine Karte, die TIE.
Mit der NIE eröffnen Sie das Bankkonto, unterschreiben den Kaufvertrag und gehen später zum Notar. Bewahren Sie die Bescheinigung gut auf, Bank, Notar, Versorger und Finanzamt fragen immer wieder danach. Den kompletten Ablauf finden Sie unter Notar und Kaufprozess.
Sie können die NIE auch von Deutschland aus beim spanischen Generalkonsulat beantragen, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Spanische Konsulate gibt es unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart, dazu die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin.
So läuft es ab: Sie buchen online einen Termin, für jede Person einen eigenen. Mitbringen müssen Sie Personalausweis oder Reisepass mit Kopie, gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung, und das Formular EX-15, am Computer auf Spanisch ausgefüllt, ohne Unterschrift, in zweifacher Ausfertigung.
Kosten und Dauer: Die Gebühr liegt bei rund 10 €, das Konsulat in Düsseldorf verlangt zum Beispiel 9,84 € und nimmt nur Kartenzahlung. Das Konsulat stellt die NIE nicht selbst aus, sondern leitet den Antrag nach Madrid weiter. Rechnen Sie deshalb mit mehreren Wochen und beantragen Sie die NIE rechtzeitig vor dem Notartermin.
Tipp: Termine beim Konsulat sind oft knapp. Wer nicht warten möchte, lässt die NIE per notarieller Vollmacht von einem Anwalt in Spanien beantragen.
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Besichtigung anfragenFAQ
Die amtliche Gebühr liegt bei rund 10 Euro. Wenn ein Anwalt oder Dienstleister den Antrag mit Vollmacht für Sie stellt, kommen dessen Kosten hinzu, meist ein niedriger dreistelliger Betrag.
Die Ausstellung ist oft schnell, die Wartezeit auf den Termin kann in stark nachgefragten Gebieten mehrere Wochen betragen.
In der Regel ja, spätestens für Kaufvertrag und Beurkundung.
Das ist unter Umständen mit Vollmacht möglich. Klären Sie das mit Ihrem Anwalt.
Ja, beim spanischen Generalkonsulat, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Sie brauchen einen Termin, Ihren Ausweis mit Kopie und das Formular EX-15 auf Spanisch.
Die Gebühr liegt bei rund 10 €. Das Konsulat in Düsseldorf verlangt zum Beispiel 9,84 € und akzeptiert nur Kartenzahlung.
Stand 2026, bitte vor einer Entscheidung aktuell prüfen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
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