Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Spanien: was gilt für Ihre Immobilie?

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Spanien:
was gilt für Ihre Immobilie?

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Kurz beantwortet: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien gilt seit 2013. Mieteinnahmen und Gewinne aus einer spanischen Immobilie darf Spanien besteuern. Deutschland bezieht sie bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland ebenfalls ein, rechnet die spanische Steuer aber an. Für die Erbschaftsteuer gibt es kein Abkommen.

Wozu das Abkommen dient

Wer in Deutschland lebt und in Spanien eine Immobilie besitzt, ist in beiden Ländern steuerlich betroffen. Spanien besteuert alles, was in Spanien entsteht, Deutschland grundsätzlich das weltweite Einkommen seiner Einwohner. Das Abkommen von 2011, in Kraft seit 2013, regelt, welches Land zuerst besteuern darf und wie eine doppelte Belastung vermieden wird.

Mieteinnahmen

  • In Spanien: Sie versteuern die Mieteinnahmen als Nicht-Resident, als EU-Bürger mit 19 Prozent auf die Einnahmen abzüglich der Kosten, über das Modelo 210
  • In Deutschland: die Einnahmen werden in der Einkommensteuererklärung angegeben und nach deutschem Recht berechnet
  • Anrechnung: die in Spanien gezahlte Steuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet, Sie zahlen also nur die Differenz, falls die deutsche Steuer höher ist

Diese Anrechnungsmethode ist eine Besonderheit des Abkommens mit Spanien. Bei vielen anderen Ländern stellt Deutschland ausländische Mieteinnahmen einfach frei.

Selbst genutzte Ferienwohnung

Nutzen Sie die Wohnung nur selbst, verlangt Spanien eine Steuer auf ein fiktives Einkommen von 1,1 oder 2 Prozent des Katasterwerts. In Deutschland ist die reine Eigennutzung dagegen nicht einkommensteuerpflichtig, eine Anrechnung findet hier deshalb nicht statt.

Verkauf der Immobilie

  • In Spanien: der Gewinn wird mit 19 bis 28 Prozent besteuert, beim Kauf von einem Nicht-Residenten behält der Käufer 3 Prozent des Kaufpreises als Vorauszahlung ein
  • In Deutschland: steuerpflichtig ist der Gewinn nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, dann wird die spanische Steuer angerechnet
  • Nach zehn Jahren: ist der Gewinn in Deutschland steuerfrei, in Spanien fällt die Steuer trotzdem an

Hinzu kommt beim Verkauf die Plusvalía der Gemeinde. Die Steuern beim Verkauf im Detail finden Sie unter Steuern beim Immobilienverkauf.

Erben und Schenken

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Spanien kein Abkommen. Beide Länder können besteuern. Deutschland rechnet die spanische Erbschaftsteuer unter bestimmten Bedingungen an. In Andalusien ist die Erbschaftsteuer für nahe Angehörige heute weitgehend reduziert. Ein spanisches Testament erleichtert den Erben vieles.

Wann Sie in Spanien steuerpflichtig werden

Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt als steuerlich ansässig in Spanien. Dann kehrt sich vieles um. Wann das gilt und was das Abkommen bei doppeltem Wohnsitz regelt, erkläre ich unter Die 183-Tage-Regel. Für Renten gelten eigene Regeln mit Übergangsfristen.

Leben Sie in der Schweiz? Dann gilt ein anderes Abkommen, mehr dazu unter Steuern Schweiz-Spanien.

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FAQ

Häufige Fragen

Muss ich spanische Mieteinnahmen in Deutschland versteuern?

Ja, wenn Sie in Deutschland wohnen. Die in Spanien gezahlte Steuer wird aber auf die deutsche Steuer angerechnet, so dass keine doppelte Belastung entsteht.

Wird der Verkaufsgewinn doppelt besteuert?

Nein. Spanien besteuert den Gewinn immer. Deutschland nur bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, und dann mit Anrechnung der spanischen Steuer.

Gibt es ein Abkommen für die Erbschaftsteuer?

Nein. Für Erbschaften und Schenkungen gibt es zwischen Deutschland und Spanien kein Abkommen. Deutschland kann die spanische Steuer aber unter bestimmten Bedingungen anrechnen.

Seit wann gilt das neue Abkommen?

Das Abkommen wurde 2011 unterzeichnet und gilt seit dem 1. Januar 2013.

Beraten Sie auf Deutsch?

Ja. Ich bin Immobilienmakler, kein Steuerberater, arbeite aber mit unabhängigen Steuerberatern in Spanien und Deutschland zusammen.

Stand 2026, bitte vor einer Entscheidung aktuell prüfen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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