AHV im Ausland, Pensionskasse, Krankenversicherung und Wohnsitzwechsel – was Sie als Schweizer Rentnerin oder Rentner an der Costa del Sol wissen sollten.
Über 300 Sonnentage im Jahr, ausgezeichnete medizinische Versorgung, gute Flugverbindungen in die Schweiz und eine etablierte internationale Gemeinschaft machen die Costa del Sol zu einem der beliebtesten Alterswohnsitze für Schweizerinnen und Schweizer.
Der Umzug im Rentenalter wirft aber eigene Fragen auf – von der AHV über die Pensionskasse bis zur Krankenversicherung. Ich begleite Sie beim Immobilienkauf und ordne Ihnen die wichtigsten Grundlagen ein, damit Sie mit den richtigen Fachpersonen die passenden Entscheidungen treffen können.
Die AHV-Rente wird grundsätzlich unbeschränkt auch nach Spanien ausbezahlt, unabhängig vom Wohnsitz.
Der überobligatorische Teil kann bei Wegzug oft als Kapital bezogen werden, der obligatorische Teil unterliegt bei einem Wegzug in die EU besonderen Regeln.
Als Bezüger einer Schweizer Rente haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zum spanischen Gesundheitssystem, abgestimmt über die Schweizer Ausgleichskasse.
Abmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde, Anmeldung als Resident in Spanien und die damit verbundenen steuerlichen Folgen.
Schreiben Sie mir, wann Sie den Umzug planen und was Ihnen wichtig ist. Ich ordne Ihre Situation ein und vermittle bei Bedarf spezialisierte Fachpersonen für Vorsorge und Steuern.
Ruhige Lagen, ebenerdig oder mit wenig Aufwand – eine aktuelle Auswahl
Wird meine AHV-Rente gekürzt, wenn ich nach Spanien ziehe?
Nein, die AHV-Rente wird unabhängig vom Wohnsitzland ungekürzt ausbezahlt.
Kann ich mein Pensionskassenguthaben bar beziehen?
Der überobligatorische Teil oft schon, der obligatorische Teil unterliegt bei einem Wegzug in ein EU-Land besonderen Einschränkungen – klären Sie das frühzeitig mit Ihrer Pensionskasse.
Bin ich in Spanien krankenversichert?
Je nach Situation über die Schweizer Ausgleichskasse oder eine private Versicherung – ich vermittle Ihnen dazu gerne eine Fachperson.
Muss ich mich in der Schweiz abmelden?
Bei dauerhaftem Wegzug ja, bei der Wohngemeinde und den zuständigen Stellen.
Ersetzt diese Seite eine Vorsorge- oder Steuerberatung?
Nein, sie gibt eine erste Orientierung. Für Ihre konkrete Situation empfehle ich Rücksprache mit Ihrer Pensionskasse und einem Steuerberater.
Schreiben Sie mir Ihre Situation – ich begleite Sie beim Immobilienkauf und ordne die wichtigsten Fragen ein.