Notar & Kaufprozess in Spanien

 

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Deutschsprachiger Immobilienmakler an der Costa del Sol

Notar und Kaufprozess:
so läuft der Immobilienkauf an der Costa del Sol ab

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Kurz beantwortet: Der Kauf läuft in vier Schritten: Reservierung, privater Kaufvertrag mit rund 10 Prozent Anzahlung, Prüfung durch Ihren Anwalt und Beurkundung beim Notar mit Restzahlung. Bei einer Bestandsimmobilie dauert das meist sechs bis zwölf Wochen.

Die Schritte

 
  1. 1
    Reservierung: mit einer Zahlung von oft einigen tausend Euro wird das Objekt vom Markt genommen, der Anwalt prüft in dieser Zeit die Unterlagen
  2. 2
    Kaufvertrag mit Anzahlung: meist als Arras-Vertrag mit rund 10 Prozent: Treten Sie zurück, verlieren Sie die Anzahlung, tritt der Verkäufer zurück, zahlt er das Doppelte
  3. 3
    Prüfung: Nota Simple, Kataster, Bewohnbarkeitsbescheinigung, offene Grundsteuer und Gemeinschaftskosten klären
  4. 4
    Beurkundung (Escritura): Unterzeichnung beim Notar, Restzahlung per Bankscheck und Schlüsselübergabe
  5. 5
    Steuern und Eintrag: Zahlung der Steuern innerhalb der Frist und Eintragung ins Grundbuch, das übernimmt meist Anwalt oder Gestoría

Rolle des Notars

 

Der Notar beurkundet den Vertrag, prüft Identität, Vollmachten und die Zahlungswege und liest die Urkunde vor. Er ist neutral und prüft nicht, ob die Immobilie baurechtlich in Ordnung ist. Dafür brauchen Sie einen eigenen, unabhängigen Anwalt. Ist Ihr Spanisch nicht sicher, muss ein Übersetzer dabei sein.

Vollmacht

 

Wenn Sie nicht anreisen können, unterschreibt Ihr Anwalt mit einer notariellen Vollmacht (Poder) für Sie. Die Vollmacht lässt sich auch bei einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Notar mit Apostille erstellen.

Vor dem Notartermin

 

Benötigt werden u. a. NIE-Nummer und ein Bankkonto. Zu den Kosten: Kaufnebenkosten.

Checkliste vor der Unterschrift

 
  • Nota Simple: aktuell, ohne fremde Belastungen, Fläche passt zur Wirklichkeit
  • Kataster: Beschreibung und Referenzwert stimmen mit dem Grundbuch überein
  • Bewohnbarkeit: Lizenz für den Erstbezug (Licencia de primera ocupación) oder Bewohnbarkeitsbescheinigung liegt vor
  • Schulden: Bescheinigung der Gemeinschaft über bezahlte Beiträge und letzte IBI-Quittung
  • Energieausweis: muss beim Notar vorliegen

Wenn der Verkäufer nicht in Spanien wohnt

 

Dann behalten Sie beim Notar 3 Prozent des Kaufpreises ein und zahlen sie mit dem Formular Modelo 211 an das spanische Finanzamt. Das ist eine Vorauszahlung auf die Steuer des Verkäufers. Vergessen Sie das, haftet die Immobilie für diese Steuer. Ihr Anwalt kümmert sich darum.

Vor dem Termin brauchen Sie NIE-Nummer und Bankkonto, die Kosten finden Sie unter Kaufnebenkosten.

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FAQ

Häufige Fragen

 

Wie lange dauert der Kauf?

Von der Reservierung bis zur Beurkundung häufig einige Wochen bis wenige Monate.

Was ist die Nota Simple?

Ein Auszug aus dem Grundbuch mit Eigentümer, Hypotheken und anderen Belastungen sowie der eingetragenen Beschreibung. Ihr Anwalt holt kurz vor dem Notartermin eine aktuelle Fassung ein.

Muss ich beim Notartermin persönlich anwesend sein?

Nicht zwingend, mit Vollmacht kann Sie jemand vertreten.

Wer zahlt den Notar?

Üblich ist, dass der Käufer Notar und Grundbuch trägt und der Verkäufer die Plusvalía. Das steht im Kaufvertrag.

Stand 2026, bitte vor einer Entscheidung aktuell prüfen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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