Vorsorge für Eigentümer
Kurz beantwortet: Ein eigenes spanisches Testament für Ihre Immobilie an der Costa del Sol erspart Ihren Erben später viel Zeit, Kosten und Bürokratie. Es wird an einem Termin beim spanischen Notar errichtet, kostet meist nur einen niedrigen dreistelligen Betrag und ergänzt Ihr deutsches Testament, ohne es zu ersetzen. Wichtig ist eine klare Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung und dass sich beide Testamente nicht widersprechen.
Rechtlich kann ein deutsches Testament auch für Ihre Immobilie in Spanien gelten. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Leben Sie also dauerhaft an der Costa del Sol, gilt ohne Rechtswahl spanisches Erbrecht. Sie können aber im Testament ausdrücklich das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen.
Das praktische Problem: Ohne spanisches Testament müssen Ihre Erben ein deutsches Testament oder einen Erbschein übersetzen, beglaubigen und in Spanien anerkennen lassen. Das kostet Zeit und Geld, oft Monate, bevor die Immobilie umgeschrieben oder verkauft werden kann.
Die Notarkosten liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Dazu kommen gegebenenfalls Anwalt und Dolmetscher.
Ein spanisches Testament ersetzt Ihr deutsches nicht, sondern ergänzt es für Ihr spanisches Vermögen. Entscheidend ist, dass sich beide nicht widersprechen. Ein neues Testament kann ein älteres ganz oder teilweise widerrufen, wenn das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Lassen Sie beide Dokumente deshalb von einem Anwalt abstimmen, der internationales Erbrecht kennt.
Wollen die Erben die Immobilie später verkaufen, lesen Sie mehr unter Geerbte Immobilie verkaufen.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gern stelle ich den Kontakt zu einem deutschsprachigen Anwalt für Erbrecht in Spanien her.
FAQ
Gesetzlich nicht zwingend, aber dringend empfehlenswert. Es erspart Ihren Erben Übersetzungen, Anerkennungsverfahren und viel Zeit.
Grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Sie können aber im Testament ausdrücklich deutsches Recht wählen.
Die Notarkosten liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich, dazu kommen gegebenenfalls Anwalt und Dolmetscher.
Nicht zwingend. Beide Testamente müssen aber aufeinander abgestimmt sein, damit das neue das alte nicht ungewollt widerruft.
Für Ehepartner, Kinder und Eltern gibt es sehr hohe Ermäßigungen, sodass oft nur eine geringe Steuer anfällt. Lebt der Erbe in Deutschland, kann zusätzlich deutsche Erbschaftsteuer anfallen.
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