Spanisches Testament: Warum Eigentümer an der Costa del Sol eines erstellen sollten

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Spanisches Testament: Warum Eigentümer an der Costa del Sol eines erstellen sollten

Rechtswahl erklärtAblauf beim NotarErbschaftsteuer Andalusien
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Kurz beantwortet: Ein eigenes spanisches Testament für Ihre Immobilie an der Costa del Sol erspart Ihren Erben später viel Zeit, Kosten und Bürokratie. Es wird an einem Termin beim spanischen Notar errichtet, kostet meist nur einen niedrigen dreistelligen Betrag und ergänzt Ihr deutsches Testament, ohne es zu ersetzen. Wichtig ist eine klare Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung und dass sich beide Testamente nicht widersprechen.

Reicht mein deutsches Testament nicht aus?

Rechtlich kann ein deutsches Testament auch für Ihre Immobilie in Spanien gelten. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Leben Sie also dauerhaft an der Costa del Sol, gilt ohne Rechtswahl spanisches Erbrecht. Sie können aber im Testament ausdrücklich das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen.

Das praktische Problem: Ohne spanisches Testament müssen Ihre Erben ein deutsches Testament oder einen Erbschein übersetzen, beglaubigen und in Spanien anerkennen lassen. Das kostet Zeit und Geld, oft Monate, bevor die Immobilie umgeschrieben oder verkauft werden kann.

Die Vorteile eines spanischen Testaments

  • Schnellere Abwicklung: Ein beim spanischen Notar errichtetes Testament lässt sich direkt verwenden, ohne Übersetzungen und Anerkennungsverfahren.
  • Geringere Kosten: Übersetzungen, Apostillen und internationale Verfahren entfallen weitgehend.
  • Klarheit für die Erben: Gerade wenn die Erben kein Spanisch sprechen, ist ein klares Dokument vor Ort eine große Erleichterung.
  • Registrierung: Das Testament wird im zentralen spanischen Testamentsregister erfasst und ist im Erbfall schnell auffindbar.

So läuft die Erstellung ab

  • Vorbereitung: Klären Sie mit einem Anwalt, was das spanische Testament regeln soll, meist nur das Vermögen in Spanien, und welches Erbrecht gelten soll.
  • Unterlagen: Reisepass oder Personalausweis, NIE-Nummer und die Kaufurkunde bzw. Angaben zur Immobilie.
  • Notartermin: Das Testament wird beim Notar errichtet. Sprechen Sie kein Spanisch, ist ein Dolmetscher dabei oder das Testament wird zweisprachig verfasst.
  • Registrierung: Der Notar meldet das Testament an das zentrale Testamentsregister (Registro General de Actos de Última Voluntad).

Die Notarkosten liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Dazu kommen gegebenenfalls Anwalt und Dolmetscher.

Kein Widerspruch zum deutschen Testament

Ein spanisches Testament ersetzt Ihr deutsches nicht, sondern ergänzt es für Ihr spanisches Vermögen. Entscheidend ist, dass sich beide nicht widersprechen. Ein neues Testament kann ein älteres ganz oder teilweise widerrufen, wenn das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Lassen Sie beide Dokumente deshalb von einem Anwalt abstimmen, der internationales Erbrecht kennt.

Erbschaftsteuer: Spanien und Deutschland

  • In Spanien: Erben zahlen Erbschaftsteuer auf die spanische Immobilie. In Andalusien gibt es für Ehepartner, Kinder und Eltern sehr hohe Ermäßigungen, sodass in vielen Fällen nur eine geringe Steuer anfällt. Diese Regeln gelten auch für Erben aus anderen EU-Ländern.
  • In Deutschland: Lebt der Erblasser oder der Erbe in Deutschland, fällt dort grundsätzlich ebenfalls Erbschaftsteuer an. Die spanische Steuer kann angerechnet werden.
  • Plusvalía: Beim Erbfall wird auch die kommunale Wertzuwachssteuer fällig.

Wollen die Erben die Immobilie später verkaufen, lesen Sie mehr unter Geerbte Immobilie verkaufen.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gern stelle ich den Kontakt zu einem deutschsprachigen Anwalt für Erbrecht in Spanien her.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich ein spanisches Testament für meine Immobilie?

Gesetzlich nicht zwingend, aber dringend empfehlenswert. Es erspart Ihren Erben Übersetzungen, Anerkennungsverfahren und viel Zeit.

Welches Erbrecht gilt für Deutsche mit Immobilie in Spanien?

Grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Sie können aber im Testament ausdrücklich deutsches Recht wählen.

Was kostet ein spanisches Testament?

Die Notarkosten liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich, dazu kommen gegebenenfalls Anwalt und Dolmetscher.

Muss ich mein deutsches Testament ändern?

Nicht zwingend. Beide Testamente müssen aber aufeinander abgestimmt sein, damit das neue das alte nicht ungewollt widerruft.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Andalusien?

Für Ehepartner, Kinder und Eltern gibt es sehr hohe Ermäßigungen, sodass oft nur eine geringe Steuer anfällt. Lebt der Erbe in Deutschland, kann zusätzlich deutsche Erbschaftsteuer anfallen.

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