Ratgeber für Käufer und Eigentümer
Kurz beantwortet: Wer an der Costa del Sol eine Wohnung oder ein Reihenhaus in einer Anlage kauft, wird automatisch Mitglied der Comunidad de Propietarios. Sie verwaltet Pool, Garten, Aufzug und Fassade und finanziert sich über monatliche Gemeinschaftskosten. Geregelt ist sie im spanischen Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal). Vor dem Kauf sollten Sie Rückstände, Protokolle, Rücklagen und die Regeln zur Ferienvermietung prüfen.
Die Comunidad de Propietarios ist der rechtliche Zusammenschluss aller Eigentümer eines Gebäudes oder einer Wohnanlage. Sie ist vergleichbar mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Deutschland, hat aber spanische Besonderheiten. Gemeinsam geregelt wird alles, was das Gemeinschaftseigentum betrifft:
Gerade an der Costa del Sol, wo viele Anlagen gemeinsame Pools und Gärten haben, entscheidet die Gemeinschaft maßgeblich darüber, wie gepflegt eine Anlage ist und wie sich ihr Wert entwickelt.
Jede Gemeinschaft hat ihre Statuten (Estatutos) und meist eine Hausordnung (Reglamento de Régimen Interno). Darin steht, wie Kosten verteilt werden, wie Gemeinschaftsbereiche genutzt werden dürfen, ob Haustiere erlaubt sind und welche Vorgaben für Renovierungen gelten. Lesen Sie diese Unterlagen vor dem Kauf, besonders wenn Sie vermieten möchten.
Die monatlichen oder quartalsweisen Gemeinschaftskosten (Cuota de Comunidad) richten sich nach Ihrem Miteigentumsanteil (Coeficiente). Sie decken üblicherweise:
An der Costa del Sol liegen die Kosten je nach Anlage zwischen etwa 50 € und über 400 € im Monat. Einen Überblick über alle laufenden Kosten finden Sie unter Unterhaltskosten einer Immobilie in Spanien.
Mindestens einmal im Jahr findet die ordentliche Eigentümerversammlung (Junta General Ordinaria) statt. Dort wird entschieden über:
Ihr Stimmrecht richtet sich nach Ihrem Miteigentumsanteil. Sie können persönlich teilnehmen oder sich per Vollmacht vertreten lassen, auch aus Deutschland. Für viele Besitzer einer Zweitwohnung ist das der Normalfall.
Der Präsident ist meist selbst Eigentümer und vertritt die Gemeinschaft rechtlich. Unterstützt wird er in der Regel von einem professionellen Verwalter (Administrador de Fincas), der Buchhaltung, Verträge, Instandhaltung und die Versammlungen organisiert.
Mein Service: Ich besorge diese Unterlagen vor der Reservierung und gehe sie mit Ihnen auf Deutsch durch. So wissen Sie vor dem Kauf, worauf Sie sich einlassen.
Bei Streit über Lärm, offene Zahlungen oder bauliche Veränderungen hilft meist zuerst das direkte Gespräch mit Präsident oder Verwalter. Bleibt der Konflikt ungelöst, kann ein Beschluss innerhalb bestimmter Fristen gerichtlich angefochten werden, Grundlage ist dann die Ley de Propiedad Horizontal.
FAQ
Nein. Eine Vertretung per Vollmacht ist üblich und rechtlich problemlos möglich, auch wenn Sie in Deutschland leben.
Je nach Anlage zwischen etwa 50 € im Monat für einfache Anlagen und über 400 € für Luxusanlagen mit Concierge und Sicherheitsdienst. Der Anteil richtet sich nach Ihrem Miteigentumsanteil.
Ja, teilweise. Die Immobilie haftet für offene Gemeinschaftskosten des laufenden Jahres und der drei Vorjahre. Lassen Sie sich deshalb vor dem Notartermin eine Bescheinigung über die Schuldenfreiheit geben.
Seit April 2025 braucht eine neue touristische Vermietung in einer Anlage die Zustimmung von drei Fünfteln der Eigentümer. Bestehende Regeln in den Statuten können sie zusätzlich einschränken.
Eine Derrama ist eine Sonderumlage, die die Eigentümerversammlung für größere Arbeiten beschließt, etwa eine Fassadensanierung. Sie kommt zu den normalen Gemeinschaftskosten hinzu.
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