Ruhestand unter der Sonne Andalusiens
Kurz beantwortet: Als deutscher Rentner mit gesetzlicher Rente haben Sie über das Formular S1 Anspruch auf Behandlung im öffentlichen spanischen Gesundheitssystem, abgerechnet über Ihre deutsche Krankenkasse. Wer dauerhaft an der Costa del Sol lebt, meldet sich bei der Gemeinde an, lässt sich als EU-Bürger registrieren und wird nach mehr als 183 Tagen im Jahr in Spanien steuerlich ansässig. Beliebt bei Rentnern sind vor allem Fuengirola, Benalmádena, Torremolinos, Nerja und Estepona.
Nach der Ankunft registrieren Sie sich mit der S1-Bescheinigung beim spanischen Sozialversicherungsträger und anschließend im Gesundheitszentrum (Centro de Salud) Ihrer Gemeinde. Dort wird Ihnen ein Hausarzt zugewiesen.
Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat, wird in Spanien steuerlich ansässig und muss sein weltweites Einkommen dort erklären. Die Details erkläre ich unter Die 183-Tage-Regel.
Mein Tipp: Planen Sie den Umzug mit einem Steuerberater, der beide Systeme kennt. Gern nenne ich Ihnen deutschsprachige Ansprechpartner an der Costa del Sol.
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FAQ
Ja. Mit dem Formular S1 Ihrer deutschen Krankenkasse und der Registrierung in Spanien haben Sie Anspruch auf Behandlung im öffentlichen System. Die Kosten werden zwischen den Systemen abgerechnet.
Mit S1 nicht zwingend. Viele Rentner schließen trotzdem eine spanische Zusatzversicherung ab, um Wartezeiten zu verkürzen und Privatkliniken nutzen zu können.
Die gesetzliche Rente darf Deutschland weiter besteuern. Sind Sie in Spanien ansässig, wird sie auch dort erfasst und die deutsche Steuer angerechnet. Lassen Sie Ihre Situation vor dem Umzug prüfen.
Ja, besonders in Marbella, Fuengirola, Estepona, Benalmádena und Torremolinos gibt es ein etabliertes Netz deutschsprachiger Ärzte.
Sehr beliebt sind Fuengirola, Benalmádena und Torremolinos wegen der kurzen Wege und guten Versorgung. Wer es ruhiger mag, schaut sich Nerja oder Estepona an.
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