Deutschsprachiger Immobilienmakler an der Costa del Sol
Kurz beantwortet: Sie besitzen eine Immobilie an der Costa del Sol und möchten wissen, was Ihre Erben einmal zahlen müssen, oder überlegen, die Wohnung schon jetzt an die Kinder zu übertragen? Hier erkläre ich verständlich, wie Erbschaft- und Schenkungsteuer in Andalusien funktionieren und was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt.
Viele meiner Kunden haben Sorge, dass ihre Kinder eines Tages hohe spanische Erbschaftsteuer auf die Wohnung an der Costa del Sol zahlen müssen. In Andalusien ist das für die engste Familie heute kaum noch ein Thema. Die Region gewährt Ehepartnern, Kindern, Enkeln und Eltern einen Nachlass von 99 Prozent auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Trotzdem gibt es einige Punkte, die Sie kennen sollten, gerade als deutscher, österreichischer oder Schweizer Eigentümer.
Auch bei einer Schenkung an Kinder oder den Ehepartner gilt in Andalusien der Nachlass von 99 Prozent auf die Schenkungsteuer, wenn die Schenkung in einer notariellen Urkunde erfolgt. Das macht es attraktiv, die Wohnung schon zu Lebzeiten zu übertragen. Zwei Dinge werden dabei oft übersehen:
Zwischen Deutschland und Spanien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer. Lebt der Verstorbene oder der Erbe in Deutschland, ist die spanische Immobilie auch in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. Eine in Spanien gezahlte Steuer wird nach § 21 ErbStG angerechnet. Wegen der hohen deutschen Freibeträge, 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € pro Kind, bleibt die Wohnung an der Costa del Sol in vielen Familien auch in Deutschland steuerfrei. Bei größeren Vermögen lohnt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.
In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Schweiz ist die Erbschaftsteuer Sache der Kantone, Ehepartner und Kinder sind in den meisten Kantonen befreit.
Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer in Deutschland lebt, wird also nach deutschem Recht beerbt, auch für die Wohnung in Spanien. Sie können in einem Testament aber ausdrücklich das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie nach Spanien ziehen. Warum ein spanisches Testament die Abwicklung für Ihre Erben deutlich einfacher macht, erkläre ich unter Spanisches Testament.
Für die rechtliche und steuerliche Seite arbeite ich mit einem deutschsprachigen Anwalt zusammen, den ich Ihnen gern vermittle. Schreiben Sie mir: Frage zu Erbe oder Schenkung per WhatsApp senden.
FAQ
Kaum. Andalusien gewährt Kindern, Enkeln, Ehepartnern und Eltern einen Nachlass von 99 Prozent auf die Erbschaftsteuer. Das gilt auch für Erben mit Wohnsitz in der EU.
Die Schenkungsteuer ist für Kinder und Ehepartner um 99 Prozent ermäßigt, wenn die Schenkung notariell beurkundet wird. Der Schenkende zahlt aber gegebenenfalls Steuer auf den Wertzuwachs der Immobilie, und die Plusvalía der Gemeinde fällt an.
Ja, wenn Erblasser oder Erbe in Deutschland leben. Die spanische Steuer wird angerechnet, und die deutschen Freibeträge von 400.000 € pro Kind und 500.000 € für Ehepartner gelten auch für die spanische Immobilie.
Nein, zwischen Deutschland und Spanien nicht. Die Doppelbesteuerung wird über die Anrechnung nach § 21 ErbStG vermieden.
Grundsätzlich das Recht des Landes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. In einem Testament können Sie das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen.
Sechs Monate ab dem Todesfall, mit der Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.
Stand November 2026, bitte vor einer Entscheidung aktuell prüfen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
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