Sie besitzen eine Ferienimmobilie an der Costa del Sol, sind aber nicht in Spanien gemeldet? Dann betrifft Sie das Modelo 210 – jedes Jahr, auch wenn Sie die Immobilie nie vermieten. Ich erkläre Ihnen verständlich, was zu tun ist, und vermittle bei Bedarf den Kontakt zu einem spezialisierten Steuerberater.
Das Modelo 210 ist das offizielle Formular für die spanische Einkommensteuer für Nichtresidenten (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, IRNR). Viele Eigentümer glauben, dass sie mit der jährlichen Grundsteuer (IBI) bereits alles erledigt haben – das ist ein Irrtum: Die IBI ist eine kommunale Steuer, das Modelo 210 dagegen eine separate, staatliche Steuerpflicht.
Selbst wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus an der Costa del Sol ausschließlich privat nutzen und nie vermieten, gilt der Immobilienbesitz aus Sicht des spanischen Fiskus als fiktives Einkommen – und muss entsprechend jährlich erklärt werden.
Wer die Erklärung über Jahre versäumt, riskiert Nachforderungsbescheide mit Verzugszinsen – oft erst kurz vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist, und häufig genau dann, wenn ein Verkauf ansteht.
Sie nutzen die Immobilie nur selbst oder lassen sie leer stehen – die fiktive Eigennutzung wird trotzdem versteuert.
Sie vermieten ganzjährig oder zeitweise – die Mieteinnahmen müssen quartalsweise erklärt werden.
Der Gewinn aus dem Verkauf wird ebenfalls über das Modelo 210 erklärt, inklusive des 3 % Rückbehalts.
Nach einer Erbschaft geht die jährliche Erklärungspflicht automatisch auf die neuen Eigentümer über.
Grundlage ist der Katasterwert (Valor Catastral) Ihrer Immobilie, den Sie auf Ihrem IBI-Bescheid finden. Davon werden 1,1 % (bei seit 1994 aktualisierten Werten) bzw. 2 % (bei älteren Werten) als fiktives Einkommen angesetzt. Darauf zahlen EU-Bürger 19 %, Nicht-EU-Bürger 24 % Steuern.
Beispielrechnung:
Katasterwert: 100.000 € (aktualisiert) → fiktives Einkommen: 1,1 % = 1.100 € → Steuer: 19 % von 1.100 € = 209 € pro Jahr
Die tatsächliche Berechnung hängt vom individuellen Katasterwert, Ihrem steuerlichen Wohnsitz und eventuellen Mieteinnahmen ab und sollte von einem Fachmann geprüft werden.
des Folgejahres bei reiner Eigennutzung (z. B. Steuerjahr 2025 → Frist Ende 2026)
bei tatsächlichen Mieteinnahmen aus Ferienvermietung
Einreichung erst ab 1. April möglich (Reform Orden HAC/623/2026), fällig im Folgejahr 2027
Verjährungsfrist – danach drohen oft überraschende Nachforderungsbescheide
Hinweis: Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung, Stand 2026, und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Ich vermittle gerne den Kontakt zu einem spezialisierten, deutschsprachigen Steuerberater vor Ort.
Muss ich das Modelo 210 auch abgeben, wenn ich meine Immobilie nie vermiete?
Ja. Auch reine Eigennutzung oder Leerstand gelten steuerlich als fiktives Einkommen und müssen jährlich erklärt werden.
Was ist der Unterschied zwischen IBI und Modelo 210?
Die IBI ist die kommunale Grundsteuer. Das Modelo 210 ist eine zusätzliche, staatliche Einkommensteuer für Nichtresidenten – beide bestehen unabhängig voneinander.
Wie wird die Steuer bei reiner Eigennutzung berechnet?
Auf Basis des Katasterwerts wird ein fiktives Einkommen von 1,1 % bzw. 2 % angesetzt, das mit 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU) versteuert wird.
Was gilt, wenn ich meine Immobilie zeitweise vermiete?
Die Mieteinnahmen müssen quartalsweise erklärt werden, während die übrige Zeit weiterhin als Eigennutzung gilt.
Bis wann muss ich das Modelo 210 einreichen?
Bei reiner Eigennutzung bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Ab dem Steuerjahr 2026 gilt durch eine Reform ein neuer Einreichungszeitraum ab dem 1. April.
Was passiert, wenn ich die Erklärung jahrelang nicht abgegeben habe?
Die spanische Finanzbehörde kann bis zu vier Jahre rückwirkend Nachforderungen inklusive Verzugszinsen stellen – oft kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist.
Benötige ich für die Abgabe eine NIE-Nummer?
Ja, die NIE-Nummer ist zwingende Voraussetzung für jede steuerliche Erklärung in Spanien.
Kann ich das Modelo 210 selbst einreichen oder brauche ich einen Fachmann?
Eine Einreichung ist grundsätzlich selbst möglich, in der Praxis empfiehlt sich jedoch ein spezialisierter, deutschsprachiger Steuerberater, um Fehler und Nachforderungen zu vermeiden.
Schreiben Sie mir kurz Ihre Situation – Eigennutzung, Vermietung oder geplanter Verkauf. Ich sage Ihnen, was auf Sie zukommt und vermittle bei Bedarf den passenden Steuerberater.