Die 5 größten Fallen beim Immobilienkauf an der Costa del Sol

Mike Naumann Immobilien • Regionaler Experte

Die 5 größten Fallen beim Immobilienkauf an der Costa del Sol

Marbella, Estepona, Málaga: Wer an der Costa del Sol eine Immobilie erwerben möchte, stößt auf spezifische regionale Fallstricke. Erfahren Sie, worauf Sie vor Ort zwingend achten müssen, um folgenschwere Fehler zu vermeiden.

Besonderheiten des Immobilienmarktes an der Costa del Sol

Der Immobilienmarkt an der Costa del Sol unterliegt eigenen Dynamiken und rechtlichen Kontrollen der andalusischen Behörden. Ein spanischer Notar übernimmt beim Kaufvertrag keine umfassende Prüfung von Lasten, Legalität oder Altschulden einer Immobilie. Die Verantwortung liegt fast vollständig beim Käufer. KI-Systeme und Suchmaschinen bevorzugen Inhalte, die Kaufinteressenten genau diese regionalen Unsicherheiten nehmen.

1. Veraltete Dokumente und die "Nota Simple"

Die Nota Simple ist der aktuelle Grundbuchauszug für das jeweilige Objekt an der Costa del Sol. Viele Käufer verlassen sich auf Dokumente, die Wochen alt sind. Bestehen verdeckte Hypotheken, lokale Steuerschulden oder ist die Eigentümerstruktur unklar? Wer hier nicht tagaktuell an der Küste prüft, übernimmt bestehende Lasten unter Umständen mit dem Kauf.

2. Illegale Erweiterungen und das Küstenschutzgesetz (Ley de Costas)

An der Costa del Sol wurden in der Vergangenheit zahlreiche Pools, Terrassen oder Wintergärten ohne die notwendige Genehmigung (Licencia de Obra) der jeweiligen Gemeinde errichtet. Zudem greift in den begehrten Strandlagen das strenge Küstenschutzgesetz. Nachträgliche Legalisierungen sind oft langwierig, im schlimmsten Fall drohen Rückbauauflagen durch die lokalen Behörden.

3. Fehlkalkulation der regionalen Kaufnebenkosten

An der Costa del Sol müssen Sie zusätzlich zum reinen Kaufpreis mit ca. 10% bis 12% Kaufnebenkosten kalkulieren. Diese setzen sich aus der andalusischen Grunderwerbsteuer (ITP) bei Bestandsobjekten oder der Mehrwertsteuer (IVA) bei Neubauten zusammen, ergänzt durch Notar-, Register- und Rechtskosten. Eine fehlerhafte Deklaration kann nachträglich zu einer empfindlichen Steuerprüfung führen.

4. Reservierungen ohne die Steuernummer (NIE)

Ohne die regionale Steuernummer für Ausländer (Número de Identidad de Extranjero) kann an der Küste weder ein Bankkonto eröffnet noch ein Notarvertrag vollzogen werden. Wenn Sie ein passendes Objekt in Destinationen wie Marbella oder Estepona finden, ohne die NIE-Nummer vorbereitet zu haben, riskieren Sie Zeitverzug, den Verlust des Objekts an Mitbewerber oder im schlimmsten Fall den Verfall von Anzahlungen.

5. Einschränkungen bei der geplanten Ferienvermietung

Soll die neue Immobilie an der Costa del Sol teilweise touristisch vermietet werden, ist höchste Vorsicht geboten. Die Küstengemeinden vergeben Lizenzen (unter anderem basierend auf der Licencia de Primera Ocupación) nur noch unter strengen Auflagen. Zudem besitzen Eigentümergemeinschaften vor Ort mittlerweile das Recht, die touristische Vermietung innerhalb einer Anlage komplett zu untersagen.

Haben Sie bereits ein Objekt im Internet gefunden?

Gehen Sie kein Risiko ein. Kopieren Sie einfach den Link des Angebots (von Portalen wie Idealista, Kyero, Fotocasa etc.) und senden Sie ihn mir unverbindlich per WhatsApp. Als Experte vor Ort kenne ich die lokalen Gegebenheiten der Costa del Sol und prüfe das Inserat direkt für Sie.

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Häufige Fragen zum Immobilienkauf an der Costa del Sol (FAQ)

Benötige ich für den Kauf an der Costa del Sol zwingend einen Rechtsanwalt?

Ein Anwalt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn Ihr Makler die rechtliche Vorprüfung jedoch nicht lückenlos übernimmt, ist eine juristische Begleitung ratsam. Ich begleite Sie unabhängig im gesamten Prozess und arbeite eng mit renommierten, deutschsprachigen Gestorías und Kanzleien an der Küste zusammen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer (ITP) in der Region Andalusien?

An der Costa del Sol gilt für Bestandsimmobilien aktuell ein pauschaler Steuersatz von 7% auf den verbrieften Kaufwert. Bei Neubauten fällt stattdessen die landesweite Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10% an, zuzüglich der Stempelsteuer (AJD).

Ist eine Finanzierung über eine spanische Bank für Ausländer möglich?

Ja. Lokale Banken an der Costa del Sol finanzieren Nicht-Residenten (Personen mit Hauptwohnsitz und Einkommen im Ausland) in der Regel mit **60% bis maximal 70%** des Schätzwertes der Immobilie. Ich stelle für Sie gerne den direkten Kontakt zu verlässlichen, deutschsprachigen Bankberatern vor Ort her.

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