Mike Naumann Immobilien
Ihr deutscher Immobilienmakler an der Costa del Sol – Marbella – Málaga – Granada
Der Kaufprozess Schritt für Schritt: Vom Reservierungsvertrag bis zum Notartermin
Der Ablauf eines Immobilienkaufs in Spanien unterscheidet sich in wichtigen Details vom deutschen Verfahren. Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, begleite ich Sie hier durch die typischen Vertragsstufen.
Schritt 1: Der Reservierungsvertrag (Contrato de Reserva)
Sobald Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wird diese meist mit einer kleinen Anzahlung (üblicherweise 3.000–6.000 €) für Sie reserviert. Dadurch wird die Immobilie vom Markt genommen, während Ihr Anwalt die rechtliche Prüfung (Due Diligence) durchführt.
Schritt 2: Die rechtliche Prüfung (Due Diligence)
In dieser Phase prüft Ihr Anwalt unter anderem: - Grundbucheintrag (Nota Simple) auf Eigentümer, Lasten und Belastungen - Offene Zahlungen (IBI, Gemeinschaftskosten) - Baugenehmigungen und Legalität eventueller Umbauten - Energieausweis
Mehr zu diesem wichtigen Schritt finden Sie in unserem separaten Artikel zur Due Diligence beim Immobilienkauf.
Schritt 3: Der Arras-Vertrag (Contrato de Arras)
Nach positiver Prüfung wird der private Kaufvertrag unterzeichnet – meist in Form eines "Contrato de Arras Penitenciales". Hier zahlen Sie üblicherweise 10 % des Kaufpreises an. Wichtig zu wissen:
- Ziehen Sie sich als Käufer ohne triftigen Grund zurück, verlieren Sie die Anzahlung
- Zieht sich der Verkäufer zurück, muss er üblicherweise das Doppelte der Anzahlung an Sie zurückzahlen
Dieser Vertrag legt außerdem den finalen Kaufpreis, den Termin für den Notartermin und alle vereinbarten Bedingungen verbindlich fest.
Schritt 4: Vorbereitung des Notartermins
Vor dem eigentlichen Notartermin werden vorbereitet: - Restfinanzierung, falls per Bankkredit - Überweisung des Restbetrags (meist per Bankscheck am Notartermin) - NIE-Nummer und spanisches Bankkonto, sofern noch nicht vorhanden
Schritt 5: Der Notartermin (Escritura Pública)
Am Notartermin wird die öffentliche Kaufurkunde (Escritura de Compraventa) unterzeichnet. Anwesend sind in der Regel Käufer und Verkäufer (oder deren bevollmächtigte Vertreter), der Notar sowie bei Finanzierung ein Vertreter der Bank. Direkt im Anschluss erfolgt die Übergabe der Schlüssel.
Schritt 6: Grundbucheintragung
Nach dem Notartermin wird die Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) eingetragen – dieser Prozess dauert in der Regel einige Wochen, ändert aber nichts an Ihrem bereits ab dem Notartermin gültigen Eigentum.
Häufige Fragen
Kann ich den Notartermin per Vollmacht durchführen lassen, ohne selbst vor Ort zu sein?
Ja, das ist in Spanien üblich und rechtlich unproblematisch, sofern eine entsprechende notarielle Vollmacht vorliegt.
Was passiert, wenn zwischen Arras-Vertrag und Notartermin ein Problem auftaucht?
Genau deshalb ist die vorherige Due-Diligence-Prüfung so wichtig – nach Unterzeichnung des Arras-Vertrags sind beide Seiten bereits verbindlich gebunden.
Wie lange dauert der gesamte Prozess von der Reservierung bis zum Notartermin üblicherweise?
Je nach Komplexität und Finanzierung meist zwischen 4 und 10 Wochen.
Fragen zu diesem Thema?
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