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Spanisches Testament: Warum Immobilienbesitzer an der Costa del Sol eines erstellen sollten

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Ein Thema, das viele meiner Kunden beim Immobilienkauf zunächst zurückstellen, aber unbedingt frühzeitig klären sollten: die Nachlassplanung. Ein eigenes spanisches Testament für Ihre Immobilie an der Costa del Sol kann Ihren Erben später sehr viel Zeit, Kosten und Bürokratie ersparen.

Reicht nicht mein deutsches Testament aus?

Grundsätzlich gilt innerhalb der EU die sogenannte EU-Erbrechtsverordnung, wonach in der Regel das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verstorbenen zur Anwendung kommt – Sie können aber testamentarisch ausdrücklich Ihr deutsches Heimatrecht wählen. Unabhängig davon, welches materielle Erbrecht gilt: Ohne ein spanisches Testament müssen Ihre Erben nach einem Todesfall häufig ein aufwendiges, zeitintensives Verfahren durchlaufen, um ein ausländisches Testament in Spanien anerkennen und die Erbschaft auf die spanische Immobilie übertragen zu lassen.

Die Vorteile eines separaten spanischen Testaments

  • Deutlich schnellerer Ablauf: Ein beim spanischen Notar hinterlegtes Testament, das ausschließlich Ihr spanisches Vermögen regelt, lässt sich meist wesentlich zügiger vollstrecken.
  • Geringere Kosten: Übersetzungen, Apostillen und internationale Nachlassverfahren verursachen oft erhebliche zusätzliche Kosten, die sich mit einem spanischen Testament reduzieren lassen.
  • Klarheit für Ihre Erben: Gerade wenn Erben die spanische Sprache und Bürokratie nicht kennen, ist ein klar strukturiertes spanisches Testament eine erhebliche Erleichterung in einer emotional ohnehin schwierigen Situation.

Wie läuft die Erstellung ab?

Ein spanisches Testament wird bei einem Notar (Notario) erstellt und im zentralen spanischen Testamentsregister (Registro General de Actos de Última Voluntad) hinterlegt. Der Prozess ist in der Regel unkompliziert und an einem Termin erledigt, sofern die relevanten Dokumente (Personalausweis/Reisepass, NIE-Nummer, Eigentumsnachweis) vorliegen.

Wichtig: Kein Widerspruch zu Ihrem deutschen Testament

Ein spanisches Testament ersetzt nicht Ihr deutsches Testament, sondern ergänzt es gezielt für Ihr spanisches Vermögen. Wichtig ist, dass beide Testamente sich nicht widersprechen – eine sorgfältige Abstimmung, idealerweise mit einem im internationalen Erbrecht erfahrenen Anwalt, ist hier essenziell.

Der Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer

Unabhängig vom Testament fällt beim Erbfall einer Immobilie in Spanien grundsätzlich spanische Erbschaftsteuer an. Details dazu, inklusive regionaler Freibeträge in Andalusien, haben wir in unserem Artikel zur Erbschaft von Immobilien in Spanien ausführlich behandelt.

Häufige Fragen

Muss ich mein deutsches Testament ändern, wenn ich ein spanisches Testament erstelle?

Nicht zwingend, aber eine Abstimmung beider Dokumente durch einen spezialisierten Anwalt ist dringend zu empfehlen, um Widersprüche zu vermeiden.

Was kostet ein spanisches Testament?

Die Notarkosten sind überschaubar und liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich – deutlich weniger als die Kosten, die durch ein fehlendes Testament im Erbfall entstehen können.

Ist ein spanisches Testament auch für nicht-residente Eigentümer sinnvoll?

Ja, gerade für Eigentümer, die nur zeitweise in Spanien sind, vereinfacht es die spätere Nachlassabwicklung erheblich.

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