Mike Naumann Immobilien

Ihr deutscher Immobilienmakler an der Costa del Sol – Marbella – Málaga – Granada

Mike Naumann

Laufende Nebenkosten einer Immobilie an der Costa del Sol: Was kommt nach dem Kauf auf Sie zu?

✓ Deutschsprachige Beratung ✓ Vor Ort an der Costa del Sol ✓ Persönliche Betreuung

Beim Immobilienkauf an der Costa del Sol denken die meisten zuerst an den Kaufpreis und die einmaligen Kaufnebenkosten wie Notar, Grundbuch und Steuern. Was dabei oft zu kurz kommt: die laufenden jährlichen Kosten, die eine Immobilie mit sich bringt – egal ob Sie dort dauerhaft leben, sie als Ferienwohnung nutzen oder vermieten. Damit Sie realistisch kalkulieren können, gebe ich Ihnen hier einen ehrlichen Überblick.

1. IBI – die spanische Grundsteuer

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die jährliche Grundsteuer, die jede Gemeinde selbst festlegt. Sie orientiert sich am sogenannten "Valor Catastral" (Katasterwert), nicht am Marktwert Ihrer Immobilie. Je nach Gemeinde und Objekt liegt sie meist zwischen 300 € und 1.500 € pro Jahr. Die Rechnung kommt in der Regel einmal jährlich vom Rathaus (Ayuntamiento) und wird per Lastschrift von Ihrem spanischen Konto abgebucht.

2. Müllgebühr (Tasa de Basura)

Zusätzlich zur IBI erhebt jede Gemeinde eine separate Müllgebühr, oft zwischen 100 € und 300 € jährlich. In manchen Orten wird sie zusammen mit der IBI abgerechnet, in anderen separat.

3. Gemeinschaftskosten (Comunidad de Propietarios)

Wenn Ihre Immobilie Teil einer Wohnanlage ist – etwa mit Pool, Garten oder Concierge – zahlen Sie monatliche oder quartalsweise Gemeinschaftskosten. Diese können stark variieren: - Einfache Anlage ohne viel Infrastruktur: ca. 50–100 €/Monat - Anlage mit Pool, Gartenpflege, Sicherheitsdienst: ca. 150–350 €/Monat - Luxusanlage mit Concierge, Spa, 24h-Security: 400 € und mehr/Monat

Ein wichtiger Tipp aus meiner Praxis: Lassen Sie sich vor dem Kauf unbedingt die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung und den aktuellen Kontostand der Gemeinschaft zeigen. So erkennen Sie frühzeitig, ob größere Sonderumlagen (z. B. für eine Fassadensanierung) bevorstehen.

4. Strom, Wasser und Nebenkosten

Diese Kosten unterscheiden sich kaum von Deutschland, sind aber je nach Nutzung (z. B. Klimaanlage im Sommer, Pool-Pumpe) höher als gedacht. Rechnen Sie für eine durchschnittliche Wohnung mit ca. 80–150 € im Monat, für eine Villa mit Pool entsprechend mehr.

5. Nicht-Residenten-Steuer (Modelo 210)

Wenn Sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, fällt jährlich die Nicht-Residenten-Einkommensteuer auf den Eigennutzungswert Ihrer Immobilie an – unabhängig davon, ob Sie vermieten oder nicht. Mehr dazu habe ich in meinem separaten Artikel zum Modelo 210 im Detail erklärt.

6. Versicherung

Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung ist zwar nicht immer gesetzlich verpflichtend (bei finanzierten Immobilien meist doch, von der Bank verlangt), aber dringend zu empfehlen. Kalkulieren Sie hier mit ca. 150–400 € pro Jahr, abhängig von Wert und Größe der Immobilie.

Rechenbeispiel: Wohnung in Estepona, 250.000 €

Posten Ca. Kosten/Jahr
IBI 450 €
Müllgebühr 150 €
Gemeinschaftskosten (150 €/Monat) 1.800 €
Versicherung 200 €
Nicht-Residenten-Steuer ca. 150–250 €
Gesamt ca. 2.750–2.850 €/Jahr

Häufige Fragen

Muss ich die IBI auch zahlen, wenn ich die Immobilie nicht nutze?

Ja. Die IBI ist unabhängig von der Nutzung fällig, solange Sie Eigentümer sind.

Kann ich die Gemeinschaftskosten verhandeln?

Nein, diese werden von der Eigentümerversammlung gemeinsam beschlossen und gelten für alle Einheiten anteilig nach Miteigentumsanteil.

Was passiert, wenn ich Zahlungen nicht leiste?

Offene IBI-Zahlungen können zu Pfändungen führen, offene Gemeinschaftskosten zu rechtlichen Schritten der Eigentümergemeinschaft. Beides sollte man ernst nehmen.

Fragen zu diesem Thema?

Schreiben Sie mir direkt auf WhatsApp – ich antworte persönlich und unverbindlich.

WhatsApp: +34 622 318 266
© Mike Naumann Immobilien – Ihr deutscher Makler an der Costa del Sol · WhatsApp Kontakt