Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Apartment an der Costa del Sol kauft, wird automatisch Teil einer sogenannten Comunidad de Propietarios – der Eigentümergemeinschaft. Dieses System ist in ganz Spanien gesetzlich geregelt und spielt eine entscheidende Rolle für die Verwaltung, Instandhaltung und das Zusammenleben in Wohnanlagen. Damit Eigentümer ihre Immobilie stressfrei genießen können, ist es wichtig, die Rechte und Pflichten innerhalb einer spanischen Eigentümergemeinschaft genau zu kennen

 

 


Was bedeutet Eigentümergemeinschaft an der Costa del Sol?

 

Eine Comunidad de Propietarios ist der Zusammenschluss aller Eigentümer innerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnanlage. Gemeinsam werden alle Aufgaben geregelt, die das Gemeinschaftseigentum betreffen – etwa:

  • Pflege von Garten- und Poolanlagen

  • Reinigung und Beleuchtung der Gemeinschaftsbereiche

  • Wartung von Aufzügen, Toren oder Zufahrten

  • Reparaturen an Fassade oder Dach

  • Verwaltung der Gemeinschaftsfinanzen

Gerade an der Costa del Sol, wo viele Anlagen mit gemeinschaftlichen Pools und Gärten ausgestattet sind, ist die Eigentümergemeinschaft der Schlüssel zu einer gepflegten und harmonischen Wohnumgebung.


Satzung und interne Regeln – die rechtliche Grundlage

 

Jede Eigentümergemeinschaft verfügt über ihre eigenen Statuten (Estatutos) sowie meist eine ergänzende Hausordnung (Reglamento de Régimen Interno). Diese Dokumente legen genau fest, welche Rechte und Pflichten jeder Eigentümer hat, wie Kosten verteilt werden und wie Gemeinschaftsbereiche genutzt werden dürfen.

Vor dem Immobilienkauf in Andalusien sollte man sich diese Unterlagen unbedingt ansehen. Darin kann geregelt sein, ob beispielsweise Ferienvermietung erlaubt ist, welche Haustiere gehalten werden dürfen oder welche Vorgaben für Renovierungen gelten.


Rechte der Eigentümer in Spanien

 

Eigentümer an der Costa del Sol genießen mehrere gesetzlich garantierte Rechte:

  • Teilnahme und Stimmrecht bei Eigentümerversammlungen

  • Einsicht in alle Finanzunterlagen und Beschlüsse

  • Mitsprache bei Entscheidungen über Reparaturen, Investitionen und Budget

  • Anspruch auf faire Verwaltung und transparente Kostenabrechnung

Diese Rechte dienen dem Schutz jedes einzelnen Eigentümers und stellen sicher, dass Entscheidungen demokratisch getroffen werden.


Pflichten innerhalb der Comunidad de Propietarios

 

Neben den Rechten bestehen auch klare Pflichten:

  • Zahlung der Gemeinschaftsgebühren (cuotas comunitarias): Sie decken alle laufenden Kosten wie Reinigung, Wartung, Versicherungen und Rücklagen.

  • Respekt vor den Nachbarn: Ruhestörung, unangemessene Nutzung des Pools oder Verstöße gegen die Hausordnung können zu Sanktionen führen.

  • Instandhaltung der eigenen Immobilie: Schäden, die Gemeinschaftsteile oder Nachbarn beeinträchtigen, müssen sofort gemeldet und behoben werden.

Wer seine Beiträge nicht zahlt, riskiert Mahnbescheide und in letzter Konsequenz sogar eine Zwangsvollstreckung auf seine Immobilie.


Präsident und Verwalter – wer führt die Gemeinschaft?

 

Jede Eigentümergemeinschaft wählt einmal im Jahr einen Präsidenten, der die Gemeinschaft rechtlich vertritt. In den meisten Fällen wird er von einem professionellen Hausverwalter (Administrador de Fincas) unterstützt.

  • Der Präsident ist meist selbst Eigentümer und vertritt die Interessen der Gemeinschaft gegenüber Behörden und Dienstleistern.

  • Der Verwalter ist häufig ein externer Fachmann und kümmert sich um Buchhaltung, Instandhaltung, Verträge und Eigentümerversammlungen.

Eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Präsident und Verwalter ist entscheidend für eine reibungslose Verwaltung und zufriedene Eigentümer.


Versammlungen und Beschlussfassungen

 

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Eigentümerversammlung (Junta General Ordinaria) statt, bei der Budget, Instandhaltungsarbeiten und neue Vorschläge besprochen werden.

Beschlüsse werden nach dem Mehrheitsprinzip gefasst. Das Stimmrecht richtet sich nach dem Anteil jedes Eigentümers am Gesamtobjekt (cuota de participación). In dringenden Fällen kann der Präsident auch eine außerordentliche Versammlung einberufen.


Renovierungen und bauliche Veränderungen

 

Wer an seiner Immobilie Änderungen plant, sollte vorab prüfen, ob diese genehmigungspflichtig sind. Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild, die Struktur oder Gemeinschaftsteile betreffen, müssen in der Regel durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt werden.
Innenrenovierungen, die keine Auswirkungen auf Nachbarn oder gemeinschaftliche Bereiche haben, sind dagegen meist genehmigungsfrei.


Konflikte und rechtliche Schritte

 

Sollte es zu Konflikten kommen – etwa wegen Lärmbelästigung, offenen Zahlungen oder baulichen Veränderungen – empfiehlt sich zunächst die direkte Klärung mit dem Präsidenten oder Verwalter.
Bleibt der Konflikt ungelöst, kann der Fall gerichtlich auf Basis des spanischen Ley de Propiedad Horizontal (Gesetz über das Wohnungseigentum) entschieden werden.


Fazit – Zusammenleben mit klaren Regeln

 

Das Leben in einer Eigentümergemeinschaft an der Costa del Sol bietet viele Vorteile: gepflegte Anlagen, gemeinsame Einrichtungen und ein gutes Miteinander. Gleichzeitig erfordert es auch Verständnis, Kooperation und die Bereitschaft, sich an die Regeln der Gemeinschaft zu halten.

Wer seine Rechte und Pflichten kennt, schützt nicht nur den Wert seiner Immobilie, sondern trägt aktiv zu einem harmonischen Zusammenleben in der Comunidad bei – ganz gleich, ob in Marbella, Estepona, Nerja oder Mijas.